Psychosoziale Prozessbegleitung

Eine Strafanzeige und damit verbunden eine Zeugenaussage bei der Polizei oder/und ggf. bei Gericht sind bei vielen Menschen mit Befürchtungen und Belastungen verbunden. In der Regel sind die Abläufe nicht bekannt und es kommt dadurch zu weiteren Fragen und Verunsicherungen. Die psychosoziale Prozessbegleiterin unterstützt Sie mit Informationen rund um das Strafverfahren und bietet Ihnen Begleitung während des Prozesses an.

Die psychosoziale Prozessbegleitung beinhaltet folgende Punkte:

  • Aufklärung über Rechte und Pflichten als Zeugin
  • Begleitung zu Polizei, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Gericht
  • Vermittlung von Nebenklageanwältinnen oder –anwälten
  • Information über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung
  • Besichtigung des Gerichtssaals im Vorfeld
  • Psychosoziale Unterstützung rund um die Verhandlung
  • Begleitung und Unterstützung am Tag der Verhandlung
  • Information zum Opferentschädigungsgesetz und Hilfe bei der Antragstellung
  • Erläuterung des Verfahrensausgangs und psychosoziale Nachbetreuung
  • Unterstützung bei der Suche nach weiterführenden Beratungs- und Hilfsangeboten

Zum 1. Januar 2017 gab es eine Gesetzesänderung, die die Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung

  • bei Minderjährigkeit (zum Tatzeitpunkt) und
  • bei sonstigen Opfern schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten regelt, wenn diese ihre Interessen nicht selbst auseichend wahrnehmen können oder in besonderer Weise schutzbedürftig sind.

Die psychosoziale Prozessbegleitung kann beim zuständigen Gericht beantragt werden.

Über den Antrag entscheidet das Gericht und trägt bei einer Beiordnung die Kosten. Bei der Beantragung kann Ihnen eine Begleiterin Ihrer Wahl helfen, z.B. eine Mitarbeiterin der Frauenberatungsstelle Herford e.V und dem Notruf.

Eine psychosoziale Prozessbegleitung kann in jedem Stadium des Verfahrens initiiert werden. Sie hat keine rechtliche oder rechtsvertretende Funktion. Die psychosozialen Prozessbegleiterinnen stehen dem Strafverfahren neutral gegenüber und ersetzen keine Beratung und/oder Therapie. Gespräche über den Tathergang finden nicht statt.

Wenn Sie Interesse haben, sich durch eine Mitarbeiterin der Frauenberatungsstelle Herford e.V. und den Notruf in einem Gerichtsprozess begleiten zu lassen, melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig.

Grundlagen der Arbeit als Psychosoziale Prozessbegleiterin sind die gesetzlichen Qualitätsstandards sowie die Qualitätsstandards des Bundesverbands der Psychosozialen Prozessbegleitung (bpp e.V.)